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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg, Teilbereich Neuerburg Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg, Teilbereich Neuerburg Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Neuerburg beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Gericht, Aufm Heer, Aufm Kuhpfädchen, Bei den drei Kreuzern, Beim Hochgericht, Grethendell, In der Nußbaumsdell“-Sondergebiet Photovoltaik-. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Stadt vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 17.05.2023. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Neuerburg, Flur 5, Flurstücke 41/1 teilw., 140/1 teilw., 61 teilw., 62 teilw., 63 teilw., 64, 65, 66 teilw., 187/125 teilw., 191/136, 190/136 teilw., 137, 339/138 teilw., 462/139, 463/139 teilw., 433/139 teilw., 442/140, 443/140, 444/140, 445/140 teilw., 446/141 teilw., 447/141 teilw., 441/142 teilw., 143 teilw., 144, 440/145 teilw., 431/146 teilw., 165 teilw., 246/164 teilw., 247/164, 488/166, 377/166 teilw., 348/166 teilw., 490/166, 492/166, 487/166 teilw., 378/166 teilw., 489/166 teilw., 491/166, 167 teilw., 192/168 teilw., 193/168 teilw., 351/169, 352/170, 353/171, 172, 173, 486/174, 485/174, 484/174, 483/174. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 06.12.2023 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Gutachten Naturpark Südeifel und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 15.07.2024 bis einschließlich 14.08.2024 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme Forstamt Neuerburg vom 02.05.2023 (Mindestabstand zum Wald, Zugänglichkeit der angrenzenden Waldflächen), Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 04.05.2023 (Einbindung in das Landschaftsbild), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 12.05.2023 (Einbindung in das Landschaftsbild, Abstände zu Nachbarflächen)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 16.05.2023 (Hinweise zu Oberflächenabfluss und Starkregenvorsorge), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 12.05.2023 (Hinweise Maßnahme Verminderung Oberflächenabfluss)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz vom 03.05.2023 (Hinweise auf durchgeführte Prospektion; keine Verdachtsflächen und weiteren Bedenken)

Landwirtschaftliche Belange

Stellungnahme Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. vom 11.05.2023, Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 02.05.2023, Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 17.05.2023

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 04.07.2024
( Siegel ), gez. Ursula Wilmsen
1. Beigeordnete