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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Infos zum Schiedsamt

Schiedsamt: zuständig für kleine Streitigkeiten

Schiedspersonen müssen keine juristische Ausbildung haben. Sie sind aber mit den Gesetzen vertraut, die das Schlichtungswesen berühren. Das sind neben der Schiedsamtsordnung und dem Landeschlichtungsgesetz, das Landesnachbarschaftsrecht, das Strafgesetz- und das Bürgerliche Gesetzbuch. Schiedspersonen sind keine Richter, aber sie sind als Streitschlichter (Mediatoren) geschult. Sie geben keine Rechtsauskünfte. Dafür sind Rechtsanwälte da. Im Gespräch versucht der Schiedsmann die Streitparteien zu einer Lösung ihres Konflikts zu führen.

Zuständig ist er für kleine Strafsachen wie Bedrohung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses und Sachbeschädigung. Aber auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wie Grenzbäume, -zäune, -Hecken, Überwuchs, Hinüberfall oder Beeinträchtigungen durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche oder Erschütterungen etc.

Nicht zuständig sind die Schiedspersonen: wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, etwa eine Behörde, der Gegner ist, wenn Kinder oder Jugendliche die Täter sind oder wenn öffentliches Interesse am Fall besteht. Ebenso verhandelt der Schiedsmann nicht:

Familienrecht, Arbeitsrecht, Mobbing, schwere Körperverletzung oder Insolvenzverfahren.

Fortsetzung folgt