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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Irrel für das Teilgebiet „Prümzurlayer Straße (Anwesen Hs.-Nrn. 17 u. 19)“; frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Irrel beabsichtigt zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für das Teilgebiet „Prümzurlayer Straße (Anwesen Hs.-Nrn. 17 u. 19)“. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hiermit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Irrel, Flur 52, Flurstücke: 17 und 18. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten unmaßstäblichen Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen; dies erfolgt parallel im laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Bestandsplan Biotoptypen, Vorhaben- u. Erschließungsplan) stehen Ihnen während der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 14.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de)

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege

(schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 - 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Lageplan hierzu auf Seite XX

54666 Irrel, den 03.07.2025 (Siegel)
Ortsgemeinde Irrel
gez. Simon Jegen, Ortsbürgermeister