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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel;

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´, Gemarkung Irrel

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Irrel beabsichtigt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Prümzurlayer Straße (Anwesen-Hs.-Nrn. 17 u. 19)“. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan „Irrel“, ist der beabsichtigte Planbereich als Fläche für Mischbaufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen, eine Darstellung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ist hier erforderlich. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Irrel Flur 52, Flurstücke: 17 und 18. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung und Begründung) stehen Ihnen während der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 14.07.2025 bis einschließlich 13.08.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese

sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
54673 Neuerburg, den 02.07.2025 — (Siegel)
gez. Anna Carina Krebs
Bürgermeisterin
Lageplan siehe Seite ...