Am Sonntag, dem 12. Juli 2026, wird die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters in der Stadt Neuerburg durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.
Als Wahllokal ist die Stadthalle Neuerburg, Poststr. 9, 54673 Neuerburg eingerichtet.
Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis
Freitag, den 10. Juli 2026, 18.00 Uhr,
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg beantragen. Außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeit (12.00 – 18.00 Uhr) nach telefonischer Absprache (06564-6918500).
Grundsätzlich nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Wahlamt), gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 11 Juli 2026, 12.00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Erteilung der Wahlscheine für diese Fälle kann
| • | am Samstag, 11. Juli 2026, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und |
| • | am Wahlsonntag, 12. Juli 2026, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr |
nach telefonischer Absprache (06564-6918500) mit dem Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen, sofern die jeweilige Frist eingehalten worden ist.
Durch die Teilnahme an der Wahl, haben alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, auf die Entwicklung in der Stadt Neuerburg Einfluss zu nehmen.
Bitten machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.