Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Koxhausen für die Jahre 2022 und 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 15.06.2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2022

2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

124.417 €

133.720 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

132.140 €

131.059 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-7.723 €

2.661 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-4.775 €

5.608 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.500 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.820 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-320 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.095 €

-5.608 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

320 €

0 €

Zusammen auf

320 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

2022

2023

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

- Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

42 €

42 €

- für den zweiten Hund

54 €

54 €

- für jeden weiteren Hund

66 €

66 €

- für jeden gefährlichen Hund

200 €

200 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

-keine-

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 120.994 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 120.367 €. und zum 31.12. 2022 112.644 € sowie zum 31.12.2023 115.305 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2022) und 1.000 € (2023) überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Koxhausen, den 11.07.2022
gez. Rita Enders, Ortsbürgermeisterin

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Koxhausen, den 11.07.2022
gez. Rita Enders, Ortsbürgermeisterin