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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel;Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´,Gemarkung Schankweilerfrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´, Gemarkung Schankweiler frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Schankweiler beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Bei den Eichen“, -Sondergebiet Photovoltaik. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Schanweiler, Flur 5, Flurstücke: 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28/1, 28/2, 36, 37, 38, 39. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan,Irrel´, ist der Planbereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Planentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschl. 30.08.2023 während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, öffentlich, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zur Einsichtnahme aus. Die Planentwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht) sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik; Aktuelles à Bauleitverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligungen) eingestellt. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Über den Inhalt der Entwurfsunterlagen wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (Anschrift: siehe vor) eingereicht oder zur Niederschrift aufgenommen werden.

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 10.07.2023
(Siegel) gez.
Moritz Petry
Bürgermeister