Die Schiedsperson wird durch den Verbandsgemeinderat und das örtlich zuständige Amtsgericht ausgewählt. Es ist ein auf fünf Jahre ausgeübtes Ehrenamt mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Schiedspersonen sind für einen abgegrenzten Bezirk zuständig. Viele sind 10 Jahre und länger im Amt. Ständige Fortbildungen und Erfahrung erhöhen die Qualität der Streitschlichtung. Ein Gespräch beim Schiedsmann ist kostenlos. Bisweilen lassen sich Fälle auch telefonisch klären. Solche Tür- und Angelfälle verursachen keine Kosten. Kommt es aber zu einem Schlichtungstermin, findet er oft spätnachmittags oder abends statt, sodass die Parteien keinen Urlaub nehmen müssen. Dort vertreten sie ihre Sache selbst. Aber sie können einen Beistand zur Verhandlung mitbringen, etwa den Ehepartner oder einen Rechtsanwalt.
Die Verfahrensgebühr beträgt 20 Euro, im Erfolgsfall 40 Euro. Kommt kein Vergleich zustande, kann eine Erfolglosigkeits-Bescheinigung ausgestellt werden. Sie eröffnet den Weg zur Privatklage beim Amtsgericht. Schiedspersonen entlasten die Gerichte durch die Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Fälle.
Fortsetzung folgt