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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´, Gemarkung Peffingen; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Peffingen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Verlängerung Neustraße“. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Peffingen: Flur 6, Flurstücke: 19/3, 19/4, 19/5, 20/2 teilweise und 28/2 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan `Irrel`, ist der Planbereich aktuell als Mischbaufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist zu ändern.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Planentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit vom

08.08.2022 bis einschl. 07.09.2022

während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, öffentlich, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zur Einsichtnahme aus.

Während der v. g. Auslegungsfrist sind sämtliche auszulegenden Unterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel eingestellt und einsehbar (https://www.suedeifelinfo.de; Rubrik: Aktuelles – Bauleitplanverfahren – Öffentlichkeitsbeteiligungen).

Während des Auslegungszeitraumes vom 08.08.2022 bis einschließlich 07.09.2022 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 18.07.2022
( Siegel ), gez.
Moritz Petry, Bürgermeister