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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2016

Der Ortsgemeinderat Rodershausen hat in seiner Sitzung am 10.06.2022 gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss für die Ortsgemeinde Rodershausen für das Haushaltsjahr 2016 festgestellt und gleichzeitig dem / der Ortsbürgermeister-/in und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den / die Ortsbürgermeister-/die im Prüfungszeitraum vertreten haben, sowie dem / der Bürgermeister-/in und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den / die Bürgermeister-/in vertreten haben, Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Rodershausen, den 21.07.2022
Matthias Lorig, Ortsbürgermeister