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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Südeifel für die Jahre 2023 und 2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 26.04.2023 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

15.008.827 €

15.090.118 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.889.087 €

14.543.275 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-880.260 €

546.843 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-75.777 €

1.327.527 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

164.530 €

322.320 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.456.970 €

7.440.540 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.292.440 €

-7.118.220 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.368.217 €

5.790.693 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

2.318.640 €

7.131.400 €

Zusammen auf

2.318.640 €

7.131.400 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für

das Jahr 2023 auf

21.000.000 €

das Jahr 2024 auf

21.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Umlage

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer mit

45 %

45 %

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

45 %

45 %

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

45 %

45 %

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer mit

45 %

45 %

Schlüsselzuweisungen mit

45 %

45 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit

45 %

45 %

Ausgleichsleistung nach § 21 FAG mit

45 %

45 %

§ 6

Steuersätze

Die Erhebung der Vergnügungssteuer erfolgt nach der der „Satzung der Verbandsgemeinde Südeifel über die Erhebung der Vergnügungssteuer“ in der derzeit geltenden Fassung.

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Freizeitbad „Aqua-Fun“ in Neuerburg (incl. Umsatzsteuer)

2023

2024

1.

Einzelkarten

a) Erwachsene

4,00 €

4,00 €

b) Jugendliche (ab dem 6. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

2,00 €

2,00 €

c) KSK-Free-Card Jugendliche

1,50 €

1,50 €

d) Feierabendtarif (nur für Erwachsene ab 18:00 Uhr)

2,50 €

2,50 €

2.

Zehnerkarten

a) Erwachsene

35,00 €

35,00 €

b) Jugendliche

18,00 €

18,00 €

3.

Familienkarten für Familien mit Kindern unter 16 Jahren *

a) für die ganze Saison

120,00 €

120,00 €

b) für 4 Wochen

80,00 €

80,00 €

c) für 3 Wochen

70,00 €

70,00 €

d) für 2 Wochen

60,00 €

60,00 €

e) für 1 Woche

50,00 €

50,00 €

4.

Einzel- Saisonkarten *

a) Erwachsene

70,00 €

70,00 €

b) Jugendliche

35,00 €

35,00 €

5.

Jugendgruppen

a) ab 10 Personen pro Person

1,50 €

1,50 €

6.

Zusatzeintritt *

a) Aquajogging Einzelkarte (45 Minuten)

2,50 €

2,50 €

b) Aquafitness Einzelkarte (45 Minuten)

2,00 €

2,00 €

7.

Ermäßigung

Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Menschen mit Einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % in Verbindung mit dem Merkzeichen „G“, gilt gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises auf die Eintrittskarten 1a), 2a) und 4a) der entsprechende Tarif für Jugendliche.

*Diese Karten sind nicht übertragbar, da personengebunden.

Hallenbad Irrel (incl. Umsatzsteuer)

2023

2024

1.

Einzelkarten

a) Erwachsene

3,50 €

3,50 €

b) Jugendliche (ab dem 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

1,50 €

1,50 €

2.

Zehnerkarten

a) Erwachsene

30,00 €

30,00 €

b) Jugendliche

12,00 €

12,00 €

3.

Dreißigerkarten

a) Erwachsene

70,00 €

70,00 €

b) Jugendliche

30,00 €

30,00 €

4.

Familienkarten für Familien

mit Kindern unter 16 Jahren *

a) Jahreskarte

120,00 €

120,00 €

5.

Einzel- Jahreskarten *

a) Erwachsene

110,00 €

110,00 €

b) Jugendliche

50,00 €

50,00 €

6.

Zusatzeintritt *

a) Aquajogging Einzelkarte

3,00 €

3,00 €

b) Aquajogging 10er Karte

25,00 €

25,00 €

c) Wassergymnastik Einzelkarte (30 Minuten)

1,00 €

1,00 €

d) Wassergymnastik Einzelkarte (60 Minuten)

2,00 €

2,00 €

e) Wassergymnastik 10er Karte (30 Minuten)

6,00 €

6,00 €

f) Wassergymnastik 10er Karte (60 Minuten)

15,00 €

15,00 €

g) Aqua- Power

3,00 €

3,00 €

7.

Ermäßigung

Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Menschen mit Einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % in Verbindung mit dem Merkzeichen „G“, gilt gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises auf die Eintrittskarten 1a), 2a) und 5a) der entsprechende Tarif für Jugendliche.

*Diese Karten sind nicht übertragbar, da personengebunden.

Sauna im Hallenbad Irrel (incl. Umsatzsteuer)

2023

2024

1.

Kartenpreise

a) Einzelkarte

8,50 €

8,50 €

b) Zehnerkarte

65,00 €

65,00 €

c) Dreißigerkarte

160,00 €

160,00 €

2.

Ermäßigung

Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % in Verbindung mit dem Merkzeichen „G“, gilt gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises auf die Eintrittskarten eine 50 % Ermäßigung auf die entsprechende Gebühr.

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 13.807.603 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 15.016.632 €. und zum 31.12. 2023 14.136.372 € sowie zum 31.12.2024 14.683.215 €.

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € (2023) und 10.000 € (2024) überschritten sind.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Neuerburg, den 07.07.2023
gez. Moritz Petry, Bürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neuerburg, den 07.07.2023
gez. Moritz Petry, Bürgermeister