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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Änderung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Irrel für das Teilgebiet „Büchelstraße, Hofstraße“; 2. Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen einer innerörtlichen Nachverdichtung beabsichtigt die Gemeinde Irrel den Bebauungsplan „Büchelstraße, Hofstraße“ in einem beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des § 13a BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich zum Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 215, 216, 217, 218, 219, 230 teilweise, 232, 232/1, 232/2 und 235/7, Flur 52, Gemarkung Irrel. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit konnte sich gem. § 13a Abs. 3 BauGB im Zeitraum vom 21.08.2023 bis 04.09.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich während dieses Zeitraumes zur Planung äußern.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung mit den Textfestsetzungen und Begründung mit Umweltbelangen) stehen Ihnen während der Zeit vom

29.07.2024 bis einschließlich 28.08.2024

gem. den §§ 13a Abs. 2 i. V. mit 13 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 29.07.2024 bis einschließlich 28.08.2024 können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Irrel, den 18.07.2024
Ortsgemeinde Irrel
(Siegel), gez. Simon Jegen
Ortsbürgermeister