Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei. Sie protokollieren einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Der abgeschlossene Vergleich muss daher so formuliert werden, dass er vollstreckbar ist. Das Verfahren ist freiwillig. Es ist kurz und wird meist innerhalb eines Monats abgeschlossen. Der Streitwert spielt bei der Kostenermittlung keine Rolle.
Die Schlichtung hat den Vorteil, dass kein Richter ein Urteil fällt, niemand verurteilt wird, irgendetwas zu tun oder zu unterlassen. Zur Konfliktlösung tragen beide Parteien selbst bei.
Es ist eine Win-Win-Situation, welche abschließend protokolliert wird. Die Parteien bekommen in der Regel wieder Kontakt, achten sich, halten sich an die Absprache und sind mehr oder weniger zufrieden.
Fortsetzung folgt