Die Gemeinde Echternacherbrück erhebt eine Bettensteuer aufgrund der „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen (Bettensteuer) im Gebiet der Ortsgemeinde Echternacherbrück“ vom 18.12.2024.
Steuerschuldner sind alle Personen, die in der Ortsgemeinde Echternacherbrück Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb nehmen (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Campingplätze, Vermieter von Ferienwohnungen und ähnlichen Beherbergungseinrichtungen (§2 Abs. 2 i. V. mit §5 Abs. 1).
Steuerpflichtig und Meldepflichtig ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Dieser hat eigenverantwortlich die Zahlung vierteljährlich unter Angabe der Gesamtzahl der Übernachtungen an die Verbandsgemeindeverwaltung abzuführen (§5 Abs. 2 i. V. mit §6 Abs. 2)
Meldungen nehmen Sie bitte online vor unter:
https://www.vg-suedeifel.de/buergerservice/verwaltung/online-dienste/steueramt/
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden (§10 Abs. 3)
Für weitere Informationen: tourismusabgabe@vg-suedeifel.de, Tel. 06564/69-11630