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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Gästebeitrag – Beitrags- und Meldepflichten

Die Gemeinde Bollendorf erhebt einen Gästebeitrag aufgrund der „Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Bollendorf“ vom 22.02.2017.

Beitragspflichtig sind alle Personen, die in der Ortsgemeinde Bollendorf Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb nehmen (Hotels, Gaststätten, Gasthöfen, Campingplatz, Vermieter von Ferienwohnungen und Privatbettenvermieter (§3 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2).

Meldepflichtig ist der Inhaber des Beherbergungsbetriebes. Dieser hat eigenverantwortlich die Zahlung vierteljährlich unter Vorlage einer Abrechnung der Gästeübernachtungen an die Verbandsgemeindeverwaltung abzuführen (§7 Abs. 4 i. V. mit Abs. 5)

Meldungen nehmen Sie bitte online vor unter:

https://www.vg-suedeifel.de/buergerservice/verwaltung/online-dienste/steueramt/

Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden (§11 Abs. 2)

Für weitere Informationen: tourismusabgabe@vg-suedeifel.de, Tel. 06564/69-11630