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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplanes für den Bereich ´Irrel´,  
Teilbereich ´Schankweiler´
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Schankweiler beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Grünzelbach“. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Dorfgebietes (§ 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich zum 22.07.2025. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.

Der Geltungsbereich 1 der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Schankweiler, Flur 1, Flurstücke: 132/2, 133 und 134/1, Flur 5, Flurstücke: 75/2 tlw. und 76, Flur 7, Flurstücke: 37/8 tlw., 38/2 tlw., 38/3, 38/4, 38/5, 38/6, 38/7 tlw., 38/8 tlw., 38/9 tlw., 39/1 tlw., 39/2 tlw., 39/3, 39/4, 39/6, 40, 41/1 tlw., 41/2 und 46 tlw.. Der Geltungsbereich 2 der Planänderung umfasst das Flurgrundstück 32, Flur 7 der Gemarkung Schankweiler und Geltungsbereich 3 umfasst die folgenden Flurgrundstücke der Gemarkung Schankweiler, Flur 5, Flurstücke: 71 tlw., 72 tlw., 75/2 tlw. und 78 sowie Flur 7, Flurstück 34. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 08.06.2026 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Auswertungstabelle und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 26.08.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Bürgerservice - Bekanntmachungen - Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 27.07.2026 bis einschließlich 26.08.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs-, Lichtimmissionen), Tiere und Pflanzen (Biotope, Artenschutz, FFH-Gebiet „Ferschweiler Plateau“), Boden (Baugrund, Relief, Versiegelung), Fläche (Flächenverlust Landwirtschaft), Wasser (Oberflächen- und Grundwasser, Starkregengefährdung), Klima/Luft (Klimatische Funktionen, Klimawandel), Landschaftsbild und Erholung (Orts- und Landschaftsbild, Naturpark Südeifel), Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sind keine zusätzlichen Anlagen beigefügt.

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der vereinfachten raumordnerischen Prüfung und der frühzeitigen Beteiligung zur FNP-Änderung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:

Hinweis auf ein Wegkreuz am südlichen Ortsrand von Schankweiler (GDKE Denkmalpflege); Hinweis auf potenziell fossilführende Gesteine und die damit verbundene Anzeigepflicht bei Funden (GDKE Landesarchäologie); Hinweis auf die naturschutzfachlichen Forderungen bezüglich der Datenerhebung zur Einstufung des naturschutzfachlichen Schutzstatus der Planfläche, der Forderungen bezüglich des Grünzelbaches, der Streuobstwiesen sowie einer Eingrünung der geplanten Lagerhalle mit Gehölzen, Hinweis zur Errichtung von Anlagen am Grünzelbach (KV Bitburg-Prüm); Empfehlung der Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Hangstabilität, Hinweis auf das Geologiedatengesetz (LGB RlP); Hinweis auf den Enztalradweg im Geltungsbereich (LBM Gerolstein); Anpassung der Geruchsimmissionsprognose an die aktuellen Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen (SGD Nord Gewerbeaufsicht); Berücksichtigung der Starkregenthematik, Hinweis zur Renaturierung des Grünzelbaches (SGD Nord Wasserwirtschaft); Hinweis zu Abstimmung von Anpflanzungen (Westnetz).

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 15.07.2026
(Siegel), gez. Anna Carina Krebs 
Bürgermeisterin