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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Peffingen für das Teilgebiet „Neustraße - Erweiterung“; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Peffingen beabsichtigt zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Neustraße - Erweiterung“. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat von Peffingen in seiner Sitzung vom 19.01.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Peffingen, Flur 6, Flurstücke:19/3, 19/4, 19/5, 20/2 teilweise und 28/2 teilweise.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Begründung, Planzeichnung, Textfestsetzungen, Lageplan und Erläuterungen zum Entwässerungskonzept, Immissionsschutzgutachten, Abwägungstabelle, Umweltbericht mit Übersichtsplan und die bereits vorliegenden Stellungnahmen) liegen in der Zeit vom

15.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022

während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der v. g. Auslegungsfrist sind sämtliche auszulegenden Unterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel eingestellt und einsehbar (https://www.suedeifelinfo.de; Rubrik: Aktuelles Bauleitplanverfahren Öffentlichkeitsbeteiligungen).

Während des Auslegungszeitraumes vom 15.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse bauleitplanung@vg-suedeifel.de , Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

54668 Peffingen, den 26.07.2022
Ortsgemeinde Peffingen
(Siegel)
gez. Andreas Abs, Erster Beigeordneter