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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Südeifel für das Jahr 2024 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-suedeifel.de, Bereich "Ratsinformationssystem" - "Haushaltssatzungen und -pläne", zur Einsichtnahme bereit.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Südeifel haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an buergerhaushalt@vg-suedeifel.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.