Die Schiedsverhandlung ist nicht öffentlich. Die Hemmschwelle, auch persönliche Probleme anzusprechen, ist dadurch geringer als bei Gericht. In der Verhandlung, wo sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüberstehen, können sie den Streitgegenstand nachhaltig beleuchten.
Werden sich die Parteien verborgener Interessen und Konflikte aus der Vergangenheit bewusst, kann das helfen, erträgliche und erfüllbare Lösungen zu finden. Die Schlichtungsverhandlung zeigt in ihrem Verlauf auf, dass der Streitgegenstand selten der Streitanlass ist. Die Schiedsperson sieht sich als Mediator als Schiedsrichter ohne Pfeife, als
Protokollführer. Mit seiner Begleitung erkennen die Parteien, dass Neid, nachlassender Kontakt, Einflussnahme des eigenen Partners, das Dorfgespräch, die Eskalation einer Lappalie, kein klärendes Gespräch unter vier Augen die tieferen Gründe des Konflikts darstellen. Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und Menschenverstand der Schiedsperson helfen zu vermitteln. Es gibt aber auch Fälle, wo kein Vergleich gewollt ist, wo Recht gesprochen werden soll. Aber in mehr als der Hälfte aller Fälle finden die Parteien einen Ausgleich für ihren Konflikt, ohne dass eine außenstehende Instanz ein Urteil fällen muss.