Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBL. Rheinland-Pfalz Nr. 5 S. 40), wird für die Ortsgemeinde Gentingen folgende Rechtsverordnung erlassen:
Am Sonntag, den 10.08.2025 darf in der Ortsgemeinde Gentingen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden.
| 1) | An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 und. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden. |
| 2) | An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG in der Ortsgemeinde Gentingen durchgeführt werden. |
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte geahndet.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 11.08.2025 außer Kraft.