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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Wahl zum Landrat am 30. August 2026

Hinweise zum Versand der Wahlbenachrichtigungen  und zur Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen)

Jeder Wahlberechtigten erhält bis spätestens 09.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm postalisch zugestellt.

Um per Briefwahl zu wählen, ist ein Wahlschein erforderlich.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.

schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel,

2.

online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.

online, über unsere Webseite www.vg-suedeifel.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Es bedarf keiner zusätzlichen Begründung für die Briefwahlbeantragung.

Neben der Hauptwahl können Sie auch einen Wahlschein für eine etwaige Stichwahl beantragen.

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel in Neuerburg, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen, dort zu wählen und Ihre Wahl im verschlossenen Wahlbriefumschlag abzugeben.

Soweit Sie zu Hause Ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen, können Sie diese - unfrankiert - in dem adressierten orangen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel zurückschicken oder unmittelbar in die Briefkästen am Verwaltungsstandort Neuerburg, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg und Irrel (Bürgerbüro), Prümzurlayer Str. 2, 54666 Irrel einwerfen. Soweit Sie Ihre Briefwahlunterlage mit der Post versenden, tun Sie dies bitte so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass am Wahltag selbst keine Postzustellung von der Deutschen Post an die Verbandsgemeinde erfolgt.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand in Ihrem Stimmbezirk abgegeben werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die förmliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel

-Wahlamt-

Pestalozzistr. 7

54673 Neuerburg