Die Ortsgemeinde Bollendorf beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Campingplatz Altschmiede“. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes für Campingplätze (§ 10 Baunutzungsverordnung BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich zum 21.01.2022. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke:
Gemarkung Bollendorf, Flur 2, Flurstücke: 69/1 teilw., 81/1, 178/1 teilw., 244/1 teilw., 259/1, 81/2, 97/2 teilw., 244/2 teilw., 81/3, 81/4, 82/4 teilw., 261/4, 79/5, 261/5, 79/6, 329/6 teilw., 79/7, 79/8, 82/8, 79/9, 728/9 teilw., 329/11 teilw., 79/12, 31 teilw., 33 teilw., 34 teilw., 35 teilw., 36 teilw., 626/37 teilw., 635/37 teilw., 481/38 teilw., 482/38 teilw., 484/39 teilw., 732/40 teilw., 723/54, 724/61, 725/61, 63 teilw., 64, 65, 66, 67 teilw., 744/69 teilw., 748/71, 751/72 teilw., 73 teilw., 74, 755/77, 664/124 teilw., 665/124 teilw., 488/125 teilw., 126 teilw., 127 teilw., 426/128 teilw., 439/131 teilw., 440/131 teilw., 133 teilw., 137 teilw., 138 teilw., 139 teilw., 458/140 teilw., 575/140 teilw., 576/141 teilw., 401/178 teilw., 402/178 teilw. 561/180 teilw., 562/180 teilw. 641/183 teilw., 184 teilw., 422/190 teilw., 191 teilw., 192 teilw., 232 teilw., 556/240, 557/240, 241, 242 teilw., 243 teilw., 551/245 teilw., 552/245 teilw., 247 teilw., 248 teilw., 395/253 teilw., 408/255, 409/256, 257, 258, 668/262 teilw., 669/262 teilw., 670/262 teilw., 671/262 teilw., 672/262 teilw., 673/262 teilw., 381/309, 396/311, 397/311 teilw., 312, 313, 515/314, 516/314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 526/323, 527/323, 430/324, 431/324, 325, 412/326, 413/326, 475/326, 476/326, 477/326, 478/326, 617/327, 628/328, 629/328 und Flur 3, Flurstücke: 69/1 teilw., 25/2 teilw., 26/2, 25/4, 25/6 teilw., 25/7 teilw. 813/24 teilw. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 29.06.2022 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / 2 Abs. 2 BauGB. Die Planentwurfsunterlagen (Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen) zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit
vom 22.08.2022 bis einschl. 21.09.2022
während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme aus. Die Planentwurfsunterlagen (siehe vor) sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (info@vg-suedeifel.de; Rubrik; Aktuelles - Bauleitverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligungen) eingestellt. Während des Auslegungszeitraumes vom 22.08.2022 bis einschließlich 21.09.2022 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
| - | Begründung zum Flächennutzungsplan mit Aussagen zur Biotopkartierung |
| - | Antrag auf Zielabweichung gem. § 6 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 10 (6) Landesplanungsgesetz |
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:
| - | Natur- und Landschaftsschutz: |
Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg - Prüm vom 19.01.2022 (Hinweise zur Plandarstellung und zur Kompensation)
Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 06.01.2022 (Hinweise zur Sicherung von landespflegerisch bedeutsamen Flächen)
Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 14.01.2022 (Hinweise zum FFH-Gebiet 6603-301 "Ourtal".)
| - | Mensch und menschliche Gesundheit: Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 06.01.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz) |
| - | Wasser / Abwasser: Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 06.01.2022 (Hinweise zum Überschwemmungsgebiet) |
| Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 10.01.2022´ (Hinweise zum Überschwemmungsgebiet); Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 19.01.2022 (Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Sauer (Gewässer I. Ordnung).) | |
| - | Kultur- und Sachgüter: Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Außenstelle Trier, Direktion Landesarchäologie vom 27.01.2022 (Hinweise zu einem römerzeitlichen Bestattungsplatz); Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 19.01.2021 (Hinweise zu Kulturdenkmäler) |
| - | Landwirtschaftliche Belange: Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 22.12.2021 (allgemeine Anregungen, Hinweise und Kritik zur neuen Erschließungsstraße) |
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).