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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Einziehungsverfügung

Einziehung von Gemeindestraßen nach § 37 Landesstraßengesetz (LStrG)

Der Ortsgemeinderat Niehl hat am 03.04.2024 gemäß § 37 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit geltenden Fassung, die folgende Einziehung beschlossen, die nach Zustimmung der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Straßenaufsichtsbehörde vom 29.07.2024 namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Niehl hiermit bekanntgemacht wird.

Teilstück Gemeindestraße "Dorfstraße", Gemarkung 3114 Niehl, Flur 1, Flurstück 11/2 (teilweise; entsprechend der Eintragung im nachfolgenden Lageplan).

Für das vorgenannte Teilstück der Gemeindestraße "Dorfstraße" besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis.

Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen an dem vorbezeichneten Teilstück der Gemeindestraße "Dorfstraße".

Die Einziehung wird am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch von Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (https://www.vg-suedeifel.de) unter "Impressum" aufgeführt sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Die Rechtsmittelfrist ist auch gewahrt, wenn innerhalb der vorgenannten Frist der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, eingegangen ist.

54673 Neuerburg, den 17.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
In Vertretung:
gez.: Ursula Wilmsen
1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde