Die Ortsgemeinde Mettendorf beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Teilbereich „Heiligenberg und Hangenberg“ (Sondergebiet Photovoltaik). Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):
Gemarkung Mettendorf, Flur 14, Flurstück: 22 und Flur 15, Flurstücke 78, 79, 80, 104 tlw. und 122 tlw. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.
Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen; dies erfolgt parallel im laufenden Bauleitplanverfahren. Im Rahmen des erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes plant der Ortsgemeinderat von Mettendorf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Hiermit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung mit den Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Sichtfeldanalyse und Avifaunistisches Gutachten) stehen Ihnen während der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 10.09.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 11.08.2025 bis einschließlich 10.09.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.