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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mettendorf

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Mettendorf für das Teilgebiet „Ehlenberg“ (Sondergebiet Photovoltaik); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mettendorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ehlenberg“ (Sondergebiet Photovoltaik) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von regenerativer Sonnenergie im Plangebiet geschaffen werden. Im Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nutzung ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt festgelegt:

Gemarkung Mettendorf, Flur 16, Flurstück 1 und die Wegeparzelle auf Flur 5, Flurstück 171 teilweise.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, Räumlicher Teilflächennutzungsplan ´Neuerburg´, sieht für den Planbereich im Wesentlichen `Flächen für die Landwirtschaft` vor, womit das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht beachtet ist. Somit wird eine Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich; die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

54675 Mettendorf, den 30.07.2025
Ortsgemeinde Mettendorf
(Siegel) gez. Manfred Reinard
Ortsbürgermeister