Illegale abgelagerte Grünabfälle
In den oben genannten Gemeindewäldern wird vermehrt die unerlaubte Entsorgung von Gartenabfällen oder sonstigen organischen Abfällen teils in erheblichem Ausmaß festgestellt.
Grüngutabfälle zählen zum Abfall und gehören nicht in die freie Natur, da oftmals invasive Arten und teils nicht abbaubare Pflanzen (Bsp.: Kirschlorbeer) darin enthalten sind.
Die Entsorgung außerhalb des eigenen Gartens gilt als Ordnungswidrigkeit und wird durch die Bußgeldstelle des A.R.T Trier geahndet.
Bei erneuter Feststellung der Verursacher erfolgt eine Anzeige an den A.R.T.
Die Entsorgung auf diesem Wege ist nicht nachvollziehbar, da sowohl in Ernzen als auch in Körperich- Seimerich Grüngutannahmestellen die kostenlose Anlieferung zulassen. Zur Information die Adressen der Annahmestellen:
54668 Ernzen
Flurstraße 26
Grüngutsammelstelle Ernzen
Mindestöffnungszeiten für Grüngut: Sa 14:00 - 16:00 Uhr
Abgabezeiten für die Biotüten: werktags 6:00 - 18:00 Uhr
54675 Körperich-Seimerich
Hauptstraße 6
Grüngutsammelstelle Körperich-Seimerich
Mindestöffnungszeiten für Grüngut: Sa 14:00 - 16:00 Uhr
Abgabezeiten für die Biotüten: werktags 6:00 - 18:00 Uhr
Was gehört dahin?
Strauchiges Grüngut:
Äste
Baumschnitt
Stammhölzer (Bei Anlieferung: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
Heckenschnitt
Rinde, Rindenmulch
Strauchschnitt
Tannenzapfen
Krautiges Grüngut:
Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
Gras, Grasschnitt
Laub
Moos
Rasenschnitt
Stauden