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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 32/2026
Seite 8 - Wald und Holz im Neuerburger Land
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Illegale Grüngutentsorgung in den Gemeindewäldern Bollendorf und Schankweiler

Illegale abgelagerte Grünabfälle

in den Gemeindewäldern Bollendorf und Schankweiler

 

In den oben genannten Gemeindewäldern wird vermehrt die unerlaubte Entsorgung von Gartenabfällen oder sonstigen organischen Abfällen teils in erheblichem Ausmaß festgestellt.

Grüngutabfälle zählen zum Abfall und gehören nicht in die freie Natur, da oftmals invasive Arten und teils nicht abbaubare Pflanzen (Bsp.: Kirschlorbeer) darin enthalten sind.

Die Entsorgung außerhalb des eigenen Gartens gilt als Ordnungswidrigkeit und wird durch die Bußgeldstelle des A.R.T Trier geahndet.

Bei erneuter Feststellung der Verursacher erfolgt eine Anzeige an den A.R.T.

Die Entsorgung auf diesem Wege ist nicht nachvollziehbar, da sowohl in Ernzen als auch in Körperich- Seimerich Grüngutannahmestellen die kostenlose Anlieferung zulassen. Zur Information die Adressen der Annahmestellen:

54668 Ernzen

Flurstraße 26

Grüngutsammelstelle Ernzen

Mindestöffnungszeiten für Grüngut: Sa 14:00 - 16:00 Uhr

Abgabezeiten für die Biotüten: werktags 6:00 - 18:00 Uhr

54675 Körperich-Seimerich

Hauptstraße 6

Grüngutsammelstelle Körperich-Seimerich

Mindestöffnungszeiten für Grüngut: Sa 14:00 - 16:00 Uhr

Abgabezeiten für die Biotüten: werktags 6:00 - 18:00 Uhr

Was gehört dahin?

Strauchiges Grüngut:

Äste

Baumschnitt

Stammhölzer (Bei Anlieferung: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)

Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden

Heckenschnitt

Rinde, Rindenmulch

Strauchschnitt

Tannenzapfen

Krautiges Grüngut:

Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)

Gras, Grasschnitt

Laub

Moos

Rasenschnitt

Stauden