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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Vorstellung des Online-Dienstes „Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung“

Die Meldebescheinigung ist der meistgenutzte Online-Dienst bei der Verbandsgemeinde Südeifel.

Was ist eine Meldebescheinigung?

Die Meldebescheinigung ist ein amtlicher Nachweis, dass eine Person oder auch mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt an einer bestimmten Adresse gemeldet sind.

Wofür wird eine Meldebescheinigung benötigt?

  • Behördliche Angelegenheiten (z.B. Wohngeldantrag, Anträge beim Jobcenter)
  • Abschluss von Verträgen (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Nachweis des Wohnsitzes gegenüber Banken und Versicherungen

In der Verbandsgemeinde Südeifel wird die Meldebescheinigung darüber hinaus sehr häufig von Arbeitnehmern, die in Luxemburg tätig sind, benötigt.

Welche Arten von Meldebescheinigungen gibt es?

Einfache Meldebescheinigung

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

Familienname

Vornamen und Rufname

Geburtsdatum

derzeitige Anschriften nach Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Bei der Auswahl der erweiterten Meldebescheinigung können Sie entscheiden, welche weiteren Daten enthalten sein sollen. Das können sein:

Frühere Namen, Doktorgrad, Frühere Anschriften, Ein-/Auszugsdatum, Familienstand, Geburtsort- /land, Geburtsname, Geschlecht Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Angabe von gesetzlichen Vertretern, Ehegatten, Lebenspartnern, minderjährige Kinder.

Meldebescheinigung für soziale Zwecke

Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei und kann nur in folgenden Fällen beantragt werden:

  • bei Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög nach deutschem Recht (Meldebestätigungen bei ausländischem Kindergeld, Elterngeld oder Ausbildungsförderung sind kein sozialer Zweck und daher gebührenpflichtig!)
  • bei Angelegenheiten zu gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sowie zur Anerkennung von Erziehungszeiten nach ausländischem Recht sind kein sozialer Zweck und daher gebührenpflichtig!)

Ein Nachweis, dass ein sozialer Zweck vorliegt, muss im Online-Dienst hochgeladen werden.

Welche Gebühren fallen an und wie wird gezahlt?

Die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung kosten jeweils 6,50 € und müssen während der Online-Beantragung vorausgezahlt werden.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:

PayPal, Kreditkarte VISA, Kreditkarte Mastercard, giropay

Wie erhalte ich die Meldebescheinigung?

Bei erfolgreicher Zahlung bzw. bei Vorliegen eines sozialen Zweckes bearbeitet die Meldebehörde den Antrag umgehend und schickt die Meldebescheinigung postalisch an die Meldeadresse.

Anregungen, Fragen oder Probleme? Kontaktieren Sie uns:

Michael Mainz

Tel. 06564/69-11202

digital@vg-suedeifel.de

Übersicht über die verfügbaren Online-Dienste

Alle Dienste sind aufrufbar über die Homepage der Verbandsgemeinde Südeifel:

https://www.vg-suedeifel.de/Online-Dienste/