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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mettendorf für die Jahre 2023 und 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 05.07.2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.803.245 €

1.743.609 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

1.880.539 €

1.842.494 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-77.294 €

-98.885 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-30.851 €

-52.441 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

449.655 €

0 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

622.800 €

73.800 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-173.145 €

-73.800 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

203.996 €

126.241 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2023

2024

509.200 €

698.400 €

Nachrichtlich:

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das jeweilige Haushaltsjahr berücksichtigt folgenden Liquiditätsbedarf:

1.

Bestand an Liquiditätskrediten zum 31.12. des Vorjahres

2.

Planmäßiger Auf-bzw. Abbau der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr

3.

Sicherheitsbetrag für die außerplanmäßige Rückzahlung von Gewerbesteuer

Als Sicherheitsbetrag wird der Ansatz der Gewerbesteuervorauszahlung des aktuellen Veranlagungsjahres in doppelter Höhe berücksichtigt.

Damit wird das potentielle Risiko abgedeckt, dass Gewerbesteuervorauszahlungen für bis zu zwei Veranlagungsjahre außerplanmäßig herausgezahlt werden müssen.

§ 5 Steuersätze

2023

2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

- Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

42 €

42 €

- für den zweiten Hund

72 €

72 €

- für jeden weiteren Hund

96 €

96 €

- für jeden gefährlichen Hund

240 €

240 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Friedhof

2023

2024

Friedhofsunterhaltungsgebühren

je Grabstelle

24 €

24 €

Wahlgrabstelle - Verleihung

Nutzungsrecht

210 €

210 €

Wahlgrabstelle - Verleihung

Nutzungsrecht für Auswärtige

270 €

270 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb für

30 Jahre - Ortsansässige

210 €

210 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb für

30 Jahre - Auswärtige

270 €

270 €

Beisetzung einer weiteren Urne

100 €

100 €

Urnenkammer - Verleihung

Nutzungsrecht

850 €

850 €

Urnenkammer - Verleihung

Nutzungsrecht - Auswärtige

1.250 €

1.250 €

Urnenkammer - Wiedererwerb für

20 Jahre - Ortsansässige

850 €

850 €

Urnenkammer - Wiedererwerb für

20 Jahre - Auswärtige

1.250 €

1.250 €

Überlassung einer

Urnenreihengrabstätte

150 €

150 €

Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte

210 €

210 €

Überlassung einer Rasenurnengrabstätte

einschl. Unterhaltung für 20 Jahre

850 €

850 €

Überlassung einer anonymen

Rasenurnengrabstätte einschl.

Unterhaltung für 20 Jahre

850 €

850 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal

21 €

21 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal für Auswärtige

30 €

30 €

Leichenhalle - Kühlung je Tag

6 €

6 €

Leichenhalle - Reinigung pauschal

16 €

16 €

Dorfgemeinschaftshaus

2023

2024

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung des gesamten Dorfgemeinschaftshauses ohne Jugendräume

220 €

220 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung des gesamten Dorfgemeinschaftshauses ohne Jugendräume bei kommerzieller Nutzung

340 €

340 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung großer Saal

100 €

100 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung kleiner Saal

30 €

30 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung Theke/ Ausschank - Reinigung der Theke erfolgt auf Kosten des Mieters

20 €

20 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung Küche

40 €

40 €

Dorfgemeinschaftshaus Nutzung Musikraum

70 €

70 €

Folgende Gebühren gelten bei nicht kommerzieller sowie bei kommerzieller Nutzung:

Dorfgemeinschaftshaus Pauschaler Nachlass bei mehrtägiger Nutzung ab dem 2. Tag

20 %

20 %

Dorfgemeinschaftshaus Kaution

Doppelte Höhe der Nutzungsgebühr

Doppelte Höhe der Nutzungsgebühr

Bei Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch Verwaltungen oder andere Institutionen sowie für Ausbildungsmaßnahmen der Feuerwehr wird im Einzelfall eine Kostenpauschale festgesetzt.

Grillhütte

2023

2024

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung

- Nutzungsgebühr je Tag

80 €

80 €

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung

- Nutzungsgebühr je Tag für

nicht Ortsanssässige

110 €

110 €

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung –

Kaution

200 €

200 €

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung - Betriebsstoffe für das Aggregat trägt der Mieter nach Verbrauch, Wasser und andere Betriebsmittel sind inklusiv

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.489.861 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.494.592 €. und zum 31.12. 2023 3.417.298 € sowie zum 31.12.2024 3.318.413 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2023) und 1.000 € (2024) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Mettendorf, den 09.08.2023
gez.
Manfred Reinard, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Mettendorf, den 09.08.2023
gez.
Manfred Reinard, Ortsbürgermeister