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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sinspelt für die Jahre 2025 und 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 09.07.2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

4.330 €

48.000 €

Zusammen auf

4.330 €

48.000 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

-

Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

-

Grundsteuer B

500 v. H.

500 v. H.

-

Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

36 €

36 €

-

für den zweiten Hund

72 €

72 €

-

für jeden weiteren Hund

118 €

118 €

-

für jeden gefährlichen Hund

240 €

240 €

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 200.782 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

170.164 €. und zum 31.12. 2025 93.851 € sowie zum 31.12.2026 99.424 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2025) und 1.000 € (2026) überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Sinspelt, den 11.08.2025
Gez. Leo Schuh, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Sinspelt, den 11.08.2025
Gez. Leo Schuh, Ortsbürgermeister