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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich „Neuerburg“, 2. Änderung Bereich Ortsgemeinde Mettendorf

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Mettendorf beabsichtigt die Aufstellung der Bebauungspläne für die Teilgebiete „Ehlenberg“ sowie „Heiligenberg und Hangenberg“ (Sondergebiet Photovoltaik). Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes

(§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Mettendorf: Flur 16, Flurstück 1 und 171 teilweise sowie Flur 14, Flurstück 22 und Flur 15, Flurstücke 78, 79, 80, 104 teilweise und 122 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Sichtfeldanalyse) stehen Ihnen während der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 24.09.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 25.08.2025 bis einschließlich 24.09.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel

54673 Neuerburg, den 14.08.2025
(Siegel), gez. Anna Carina Krebs
Bürgermeisterin