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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schankweiler für die Jahre 2023 und 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 12.07.2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

4.000 €

14.875 €

Zusammen auf

4.000 €

14.875 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2023

2024

295.700 €

290.200 €

Nachrichtlich:

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das jeweilige Haushaltsjahr berücksichtigt folgenden Liquiditätsbedarf:

1. Bestand an Liquiditätskrediten zum 31.12. des Vorjahres

2. Planmäßiger Auf-bzw. Abbau der Liquiditätskredite im Haushaltsjahr

3. Sicherheitsbetrag für die außerplanmäßige Rückzahlung von Gewerbesteuer

Als Sicherheitsbetrag wird der Ansatz der Gewerbesteuervorauszahlung des aktuellen Veranlagungsjahres in doppelter Höhe berücksichtigt.

Damit wird das potentielle Risiko abgedeckt, dass Gewerbesteuervorauszahlungen für bis zu zwei Veranlagungsjahre außerplanmäßig herausgezahlt werden müssen.

§ 5 Steuersätze

2023

2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

580 v. H.

580 v. H.

- Grundsteuer B

580 v. H.

580 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40 €

40 €

- für den zweiten Hund

80 €

80 €

- für jeden weiteren Hund

120 €

120 €

- für jeden gefährlichen Hund

360 €

360 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 819.867 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 813.363 €. und zum 31.12. 2023 857.774 € sowie zum 31.12.2024 860.143 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2023) und 1.000 € (2024) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Schankweiler, den 23.08.2023
Lothar Gansen, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften

gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Schankweiler, den 23.08.2023
Lothar Gansen, Ortsbürgermeister