Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorstellung des Online-Dienstes

„Hundesteuer An- und Abmeldung, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung“

Worum geht es?

Hundesteuer - Anmeldung

Wenn Sie in einer Gemeinde auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Südeifel wohnhaft sind und einen oder mehrere Hunde in Ihren Haushalt aufgenommen haben, muss eine Anmeldung beim Steueramt der Verbandsgemeinde Südeifel erfolgen. Wenn Sie Ihren Wohnort mit bereits angemeldeten Hunden wechseln, müssen Sie die Hunde am neuen Wohnsitz anmelden. Bei Wohnortwechsel innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Südeifel erfolgt dann eine automatische Abmeldung am alten Wohnort.

Hundesteuer - Abmeldung

Eine Abmeldung erfolgt, wenn der angemeldete Hund verstorben ist, Sie mit dem Hund den Wohnort wechseln oder der Hund abgegeben bzw. veräußert wurde.

Hundesteuer - Steuerbefreiung

Eine Steuerbefreiung kann in bestimmten Fällen in Frage kommen, z.B. bei Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe von blinden, gehörlosen oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind. Da jede Ortsgemeinde eine eigene Hundesteuersatzung beschließt, können die jeweils vor Ort geltenden Regelungen unterschiedlich sein.

Hundesteuer - Steuerermäßigung

Eine Steuerermäßigung kann beantragt werden, wenn die Hundehaltung zur Bewachung Gebäuden dient, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt sind. Da jede Ortsgemeinde eine eigene Hundesteuersatzung beschließt, können die jeweils vor Ort geltenden Regelungen unterschiedlich sein.

Was brauche ich für den Onlineprozess?

Die Anmeldung können Sie ohne weitere Unterlagen vornehmen. Die digitale Übersendung eines Impfpasses und eines Fotos des Tieres ist freiwillig.

Bei der Abmeldung können je nach Abmeldegrund weitere Unterlagen erforderlich werden. Wenn das Tier eingeschläfert wurde, benötigen wir beispielsweise eine tierärztliche Bescheinigung (alternativ auch die Tierarztrechnung).

Bei einem Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung werden Nachweise benötigt, die belegen, dass ein Grund für die Befreiung oder Ermäßigung vorliegt.

Wie läuft der Online-Prozess ab?

Es handelt sich um einen geführten Prozess. Gezielte und erklärte Abfragen unterstützen Sie dabei, die Meldung korrekt zu erstellen. Bis zur Absendung der Meldung können Sie die gemachten Angaben jederzeit noch korrigieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Meldung erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Wie geht es weiter?

Die Meldung wird dann von der Verwaltung geprüft. Wenn alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, erfolgt die entsprechende Neuveranlagung bzw. Änderungsveranlagung innerhalb weniger Tage. Der Steuerbescheid wird Ihnen dann postalisch zugestellt.

Weitere Fragen zur Steuerpflicht, zur Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung?

Kontaktieren Sie unser Steueramt:

Helena Löwe und Christine Belling

Tel. 06564/69-11620

steuern@vg-suedeifel.de