Wahllokale:
Insgesamt 50 Wahllokale, veröffentlicht in der vorangegangenen Ausgabe Nr. 32 des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Südeifel vom 07. August 2026 sind für die Wählerinnen und Wähler am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Briefwahl:
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 28. August 2026, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen auch persönlich am Verwaltungssitz in Neuerburg, Pestalozzistraße 7, Zimmer 1, abgeholt beziehungsweise ausgestellt werden:
Grundsätzlich nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Wahlamt) gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Stimmberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 29. August 2026, 12.00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Erteilung der Wahlscheine für diese Fälle kann
nach telefonischer Absprache mit dem Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen, sofern die jeweilige Frist eingehalten worden ist. Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist in dieser Zeit
unter der Rufnummer (0 65 64) 69 18500
zu erreichen.
Abschließend wird auf die öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung von Wahlscheinen vom 31. Juli 2026 und die allgemeine Wahlbekanntmachung vom 07. August 2026 an gleicher Stelle verwiesen.
Neuerburg, 18. August 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
-Ihr Wahlamt-