Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr für die Jahre 2022 und 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 19.07.2022 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

- Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für jeden gefährlichen Hund

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Friedhof

Friedhofsunterhaltungsgebühren

je Grabstelle

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb

Reihengrabstelle -

Verleihung Nutzungsrecht

Urnenwahlgrabstelle -

Verleihung Nutzungsrecht

Urnenreihengrabstelle -

Verleihung Nutzungsrecht

Rasenurnengrabstelle -

Verleihung Nutzungsrecht

einschl. lfd. Unterhaltung für 30 Jahre

Beisetzung einer weiteren Urne

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal

Leichenhalle - Nutzungsgebühr

pauschal für nicht Ortsansässige

Schutzhütte

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung -

Nutzungsgebühr je Tag

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung -

Nutzungsgebühr je Tag

für nicht Ortsanssässige

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung -

zuzüglich werden Wasser-

und Abwassergebühren bei Aufstellung

von Außenanlagen wie beispielsweise

Festzelte oder Getränkestände pro m³ fällig

in Höhe von

Schutzhütte/Grillhütte Gesamtnutzung -

zuzüglich werden Stromgebühren

bei Aufstellung von Außenanlagen

wie beispielsweise Festzelte oder

Getränkestände pro KW/h fällig

in Höhe von

Schutzhütte/Grillhütte für die Aufstellung

eines Kühlwagens wird

eine Strompauschale erhoben in Höhe von

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 512.111 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 518.039 €. und zum 31.12. 2022 518.758 € sowie zum 31.12.2023 523.043 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2022) und 1.000 € (2023) überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr, den 02.08.2022
gez. Günter Müller, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr, den 02.08.2022
gez. Günter Müller, Ortsbürgermeister