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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Vorstellung des Online-Dienstes „Ausstellung von Geburtsurkunden“

Worum geht es?

Die Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument zum Nachweis einer Geburt und ist ein wichtiger Identitätsnachweis. Geburtsurkunden werden häufig benötigt bei Eheschließungen, Erbschaftsangelegenheiten oder auch zu beruflichen Zwecken.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Person selbst: Jeder Erwachsene kann seine eigene Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes beantragen.

Eltern: Die Eltern des Kindes sind berechtigt, eine Geburtsurkunde für ihr Kind zu beantragen.

Ehepartner: Der Ehepartner einer Person kann in der Regel eine Geburtsurkunde des Partners anfordern.

Kinder: Kinder können die Geburtsurkunde ihrer Eltern anfordern.

Rechtliche Vertreter: Ein gesetzlicher Vertreter, wie z.B. ein Vormund oder Betreuer, kann im Namen der vertretenen Person eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachweislich Berechtigte: Andere Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, wie z.B. Erben, Rechtsanwälte oder Notare, können eine Geburtsurkunde beantragen. Dies muss jedoch in der Regel durch Vorlage entsprechender Dokumente oder Vollmachten nachgewiesen werden.

Welche Urkunden werden vom Standesamt der Verbandsgemeinde Südeifel ausgestellt?

WICHTIG! Die Urkunde kann vom Standesamt Südeifel nur dann ausgestellt werden, wenn die betroffene Person auf dem Gebiet einer unserer Ortsgemeinden geboren wurde. Der Wohnsitz bei der Geburt spielt keine Rolle.

Was brauche ich für den Onlineprozess?

Beim Online-Antrag muss die Identität des Antragstellers geprüft werden. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:

a)

Nutzerkonto BUND-ID: Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um ein „Kundenkonto“ bei der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie sich dort einmalig registrieren, können Sie damit eine Vielzahl von Online-Diensten aller öffentlichen Verwaltungen nutzen. Vorteil: Ihre Personendaten als Antragsteller werden automatisch in den Online-Antrag übernommen.

b)

Mein Unternehmenskonto: Hiermit werden Unternehmen, Freiberufler und Selbständige identifiziert. Auch hier können die Unternehmensdaten (z.B. von Notaren oder Rechtsanwälten) in den Online-Antrag übernommen werden.

c)

Ohne Nutzerkonto: Um auch Online-Anträge ohne Nutzerkonto zu ermöglichen, geben Sie Ihre Personendaten selbst ein. Wir prüfen Ihre Angaben und Ihre Antragsberechtigung und verlangen ggfls. noch ergänzende Nachweise Ihrer Identität.

Darüber hinaus benötigen Sie folgende Daten von der die Urkunde betreffenden Person:

Name, Vorname(n), ggfls. Geburtsname oder früherer Name, Geburtsdatum, Geburtsort

Welche Gebühren fallen an und wie wird gezahlt?

Während des Online-Prozesses werden Sie gefragt, welche Arten von Urkunden Sie benötigen und in welcher Anzahl. Die hierfür anfallenden Gebühren werden Ihnen anschließend angezeigt, die Sie mittels Online-Payment vorauszahlen müssen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:

PayPal, Kreditkarte VISA, Kreditkarte Mastercard, giropay

Wie erhalte ich die Geburtsurkunde(n)?

Bei erfolgreicher Zahlung prüft und bearbeitet das Standesamt den Antrag umgehend und schickt die Urkunde(n) postalisch an die Adresse des Antragstellers. Wenn im Rahmen der Prüfung festgestellt wird, dass Berechtigungsnachweise oder ähnliches benötigt werden, erhalten Sie hierüber Nachricht.

Weitere Fragen zur Geburtsurkunde?

Kontaktieren Sie unser Standesamt:

Tel. 06564/69-12230

standesamt@vg-suedeifel.de