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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Körperich

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Körperich für das Teilgebiet „Im Haaresdell II“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Körperich beabsichtigt zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Haaresdell II“. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Körperich in seiner Sitzung vom 14.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Körperich Flur 11, Flurstücke 38/2, 40/14, 41 und Gemarkung Seimerich Flur 3, Flurstück 42/1.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Biotoptypenpläne, Erschließungs- und Entwässerungskonzept, Abwägungstabelle, die bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ - Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 08.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

1.

Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; 28.11.2024), als Teil II der Begründung zum Bebauungsplan, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit.

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:

- Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben aus Fachplanungen und -informationen, u.a.:

• Landschaftsplanung / Flächennutzungsplan

• Schutzgebiete und -objekte (Natura 2000, Naturschutz, Landschaftsschutz, Wasserschutz, Biotopkataster, gesetzlich geschützte Biotope)

• Kompensationsverpflichtungen anderer Vorhaben

• Planung vernetzter Biotopsysteme und heute potentielle Vegetation

• Klimaschutzkonzepte

• Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen

• Abbau / Bergbau / Hangstabilität

• Radonvorkommen

• Bestehende Immissionen / Emissionen

• Land- und Forstwirtschaft

• Kulturgüter: Kulturlandschaft, Böden mit Archivfunktion oder fossilführende Gesteine, Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale

• Sachgüter

- Erfassung, Beschreibung und Bewertung planungsrelevanter Schutzgüter und deren Wechselwirkungen

• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

• Boden

• Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Sturzflutgefährdung)

• Klima / Luft

• Fauna und Flora und deren Lebensräume, biologische Vielfalt (örtliche Erfassung und überschlägige Angaben)

• Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten

• Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr

• Wechselwirkungen

- Ermittlung umweltrelevanter Zielvorstellungen für die Planung

- Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes ohne Planung und Alternativenprüfung zur Planung

- Ermittlung und Diskussion möglicher Umweltauswirkungen auf planungsrelevante Schutzgüter, deren Wechselwirkungen und durch kumulierende Vorhaben bzw. besondere Umweltrisiken (Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung)

- Darstellung erforderlicher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bzw. Kompensationsmaßnahmen

- Beschreibung und Bewertung besonderer Umweltrisiken / Störfälle oder Kumulationen

- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Umweltmonitoring

- Allgemein verständliche Zusammenfassung.

2.

Zu der Planung wurden folgende sonstigen Planungsbeiträge / Gutachten erstellt, die in die Umweltprüfung eingeflossen sind:

Entwässerungskonzept Ingenieurbüro Scherf, Trierweiler von Februar 2025

3.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden – zusammen mit der getroffenen Abwägung des Gemeinderates - ausgelegt:

1. Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP – Dir. Landesarchäologie vom 01.10.2024 (Sachbezug: Archäologie)

2. Schreiben der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 30.09.2024

- Untere Naturschutzbehörde vom 30.09.2024 (Sachbezug: Baumschutz, Konkretisierung der Maßnahmen A 1, W 1-W 3, G 1, Meldung ins Kompensationsflächenverzeichnis des Landes).

- Untere Denkmalschutzbehörde (Sachbezug: Archäologie).

- Untere Wasserbehörde vom 30.09.2024 (Sachbezug: Gewässer, Schutzgebiete, Oberflächenentwässerung, Starkregen).

3. Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 24.09.2024 (Sachbezug: Altbergbau, Baugrund, mineralische Rohstoffe).

4. Schreiben des Landesbetrieb Mobilität vom 25.09.2024 (Sachbezug: Lärmschutz)

5. Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewebeaufsicht vom 23.09.2024 (Sachbezug: Aktualitätshinweis für den LAI-Leitfaden)

6. Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 27.09.2024 (Sachbezug: Oberflächenentwässerung, Starkregenvorsorge, Abwasserbeseitigung).

7. Schreiben der Südeifelwerke vom 03.09.2024 (Sachbezug: Oberflächenentwässerung, Brauchwassernutzung).

54675 Körperich, den 25.08.2025
Ortsgemeinde Körperich
( Siegel ), gez.
Ortsbürgermeister
Hermann-Josef Hecker