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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Vorstellung des Online-Dienstes „Ausstellung von Sterbeurkunden “

Worum geht es?

Die Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument zum Nachweis eines Todes. Sterbeurkunden werden häufig benötigt bei Erbschaftsangelegenheiten.

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: Die Person, die mit dem Verstorbenen verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte.
  2. Kinder und Enkelkinder: Die leiblichen Kinder und Enkel des Verstorbenen.
  3. Eltern und Großeltern: Die Mutter, der Vater und die Großeltern des Verstorbenen.
  4. Geschwister: Brüder und Schwestern des Verstorbenen.
  5. Erben: Personen, die das Erbe des Verstorbenen antreten.

Andere Personen müssen ein besonderes Interesse nachweisen, um eine Sterbeurkunde zu erhalten.

Welche Urkunden werden vom Standesamt der Verbandsgemeinde Südeifel ausgestellt?

WICHTIG! Die Urkunde kann vom Standesamt Südeifel nur dann ausgestellt werden, wenn die verstorbene Person auf dem Gebiet einer unserer Ortsgemeinden verstorben ist. Der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes spielt keine Rolle.

Was brauche ich für den Onlineprozess?

Beim Online-Antrag muss die Identität des Antragstellers geprüft werden. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:

a)

Nutzerkonto BUND-ID: Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um ein „Kundenkonto“ bei der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie sich dort einmalig registrieren, können Sie damit eine Vielzahl von Online-Diensten aller öffentlichen Verwaltungen nutzen. Vorteil: Ihre Personendaten als Antragsteller werden automatisch in den Online-Antrag übernommen.

b)

Mein Unternehmenskonto: Hiermit werden Unternehmen, Freiberufler und Selbständige identifiziert. Auch hier können die Unternehmensdaten (z.B. von Notaren oder Rechtsanwälten) in den Online-Antrag übernommen werden.

c)

Ohne Nutzerkonto: Um auch Online-Anträge ohne Nutzerkonto zu ermöglichen, geben Sie Ihre Personendaten selbst ein. Wir prüfen Ihre Angaben und Ihre Antragsberechtigung und verlangen ggfls. noch ergänzende Nachweise Ihrer Identität.

Darüber hinaus benötigen Sie folgende Daten von der die Urkunde betreffenden Person:

Name, Vorname(n), ggfls. Geburtsname oder früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sterbedatum und Sterbeort

Welche Gebühren fallen an und wie wird gezahlt?

Während des Online-Prozesses werden Sie gefragt, welche Arten von Urkunden Sie benötigen und in welcher Anzahl. Die hierfür anfallenden Gebühren werden Ihnen anschließend angezeigt, die Sie mittels Online-Payment vorauszahlen müssen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:

PayPal, Kreditkarte VISA, Kreditkarte Mastercard, giropay

Wie erhalte ich die Sterbeurkunde(n)?

Bei erfolgreicher Zahlung prüft und bearbeitet das Standesamt den Antrag umgehend und schickt die Urkunde(n) postalisch an die Adresse des Antragstellers. Wenn im Rahmen der Prüfung festgestellt wird, dass Berechtigungsnachweise oder ähnliches benötigt werden, erhalten Sie hierüber Nachricht.

Weitere Fragen zur Geburtsurkunde?

Kontaktieren Sie unser Standesamt:

Tel. 06564/69-12230

standesamt@vg-suedeifel.de