Aus den Gemeindewäldern Alsdorf, Eisenach, Ernzen, Gilzem, Holsthum, Irrel, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis und Prümzurlay kann Brennholz bestellt werden.
Angeboten wird:
An LKW-fähige Abfuhrwege gerücktes Buchen-Brennholz - lang, Verkaufsmaß ist der Festmeter (fm) (Eine Beimischung von bis zu 20% sonstigem Laubhartholz ist zu tolerieren.)
| • | Der Käufer muss seine Brennholzmenge mit diesem Bestellschein bestellen (einschl. Rückseite: „Allgemeine Bedingungen.“) |
| • | Der Brennholzbestellschein muss bei der jeweiligen Bürgermeisterin, bzw. Bürgermeister eingereicht werden, aus dessen Gemeindewald das Brennholz bezogen werden soll |
| • | Die Preise werden durch die jeweiligen Gemeinderatsbeschlüsse festgelegt |
| • | Erwerber von Brennholz müssen einen Sachkundenachweis erbringen!! (bitte in schriftlicher Form nachweisen und Kopie vorlegen, falls dieser noch nicht vorliegt!) |
| • | Der Bereitstellungstermin hängt von der Witterung und den verfügbaren Unternehmern ab und kann vorher nicht genau festgelegt werden!! |
| • | Rückmeldungen, wann das jeweilig bestellte Brennholz bereitliegt, erfolgt durch den Revierförster |
| • | Bestellungen werden einschließlich bis zum 31.10.2024!! angenommen. |
Brennholz-Bestellschein
für Brennholz aus dem Gemeindewald
Abgabe bei der Ortsgemeinde
Besteller-Adresse:
Name:
Vorname:
Straße/ PLZ/Wohnort
Tel.-Nr.
(freiwillig, für evtl. Rückfragen)
Hiermit bestelle ich verbindlich:
Brennholz kurz/lang: Festmeter (fm)
Die umseitig/beigefügten aufgeführten allgemeinen Bedingungen (Anlage 1) zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufbereitung werden anerkannt.
Ort, Datum, Unterschrift