Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Weidenfluss/Auf der Stöhr/Auf der Straße/Aufm Dauelserweg“ zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat von Sevenig bei Neuerburg in seiner Sitzung vom 26.07.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):
Gemarkung Sevenig, Flur 1, Flurstücke: 117/7, 118/2, 133, 134, 135, 319/147 jeweils teilweise, 327/145, 328/145, 331/145, 342/132, 343/132, 374/118, 375/145 und 376/145 jeweils vollständig. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.
Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Begründung, Planzeichnung, Textfestsetzungen, Umweltbericht, Gutachten Naturpark Südeifel und die nach Einschätzung des Planungsträgers wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen), liegen in der Zeit vom
04.10.2022 bis einschließlich 03.11.2022
während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der v. g. Auslegungsfrist sind sämtliche auszulegenden Unterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel eingestellt und einsehbar (https://www.suedeifelinfo.de; Rubrik: Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen).
Während des Auslegungszeitraumes vom 04.10.2022 bis einschließlich 03.11.2022 können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse:
info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:
Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.
Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt: eine Karte mit dem Bestand der Biotoptypen, eine Artenliste der geschützten und schutzwürdigen Biotoptypen, ein Bericht zur Untersuchung der Avifauna bzw. der betroffenen Vogelarten, eine Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen für die Vogelart „Feldlerche“, ein Gutachten zu den Auswirkungen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Schutzzweck des Naturparks Südeifel“ und das Landschaftsbild inkl. Sichtfeldanalyse
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:
Natur- und Landschaftsschutz
Stellungnahme des Forstamts Neuerburg vom 16.02.2022 (Hinweise zu angrenzenden Waldbeständen und Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände), Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 17.02.2022 (Einbindung in das Landschaftsbild), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 18.02.2022, (Hinweise und Anregungen zu Grundflächenzahl, Waldabstand, Ausgleichsflächen, Naturpark Südeifel (vertiefte Prüfung der Vereinbarkeit mit den entsprechenden Schutzzwecken), gesetzlich geschütztes Grünland, Eingrünung der Fläche - Heckenpflanzung, artenschutzrechtliche Belange, Bewirtschaftung der Fläche, Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.02.2022 (Hinweise zum Naturpark und der Erholungsfunktion des Gebietes)
Mensch und menschliche Gesundheit
Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.02.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz)
Wasser / Abwasser
Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 22.03.2022 (Hinweise zur Starkregenvorsorge), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 18.02.2022, (Hinweise zu Gewässern und Oberflächenabfluss)
Boden und Geologie
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 21.02.2022
(Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund und zu Bodenarbeiten), Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 22.03.2022 (Hinweise einer ehemaligen Ablagerungsstelle)
Kultur- und Sachgüter
Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 18.02.2022 (Hinweise und Anregungen zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“)
Landwirtschaftliche Belange
Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 16.02.2022, Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 17.02.2022, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.02.2022