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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Vorstellung der Online-Dienste „Ausstellung von Eheurkunden “ und „Ausstellung von Lebenspartnerschaftsurkunden“

Worum geht es?

Die Eheurkunde bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde ist ein offizielles Dokument zum Nachweis einer Ehe bzw. einer Lebenspartnerschaft. Benötigt wird Sie häufig zur Vorlage bei Behörden.

Wer ist antragsberechtigt?
  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: einer der beiden Ehe- bzw. Lebenspartner.
  2. Kinder und Enkelkinder: Gemeinsame Kinder oder Enkelkinder der Ehe- bzw. Lebenspartner.
  3. Eltern: Der Elternteil eines Ehe- bzw. Lebenspartners.

Andere Personen müssen ein besonderes Interesse nachweisen, um eine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde zu erhalten.

Welche Urkunden werden vom Standesamt der Verbandsgemeinde Südeifel ausgestellt?

Wichtig! Die Urkunde kann vom Standesamt Südeifel nur dann ausgestellt werden, wenn die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft an einem Ort innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Südeifel geschlossen wurde bzw. vor einer Gebietsreform zuständig waren. Der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft spielt keine Rolle.

Was brauche ich für den Onlineprozess?

Beim Online-Antrag muss die Identität des Antragstellers geprüft werden. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich:

a)

Nutzerkonto BUND-ID: Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um ein „Kundenkonto“ bei der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie sich dort einmalig registrieren, können Sie damit eine Vielzahl von Online-Diensten aller öffentlichen Verwaltungen nutzen. Vorteil: Ihre Personendaten als Antragsteller werden automatisch in den Online-Antrag übernommen.

b)

Mein Unternehmenskonto: Hiermit werden Unternehmen, Freiberufler und Selbständige identifiziert. Auch hier können die Unternehmensdaten (z.B. von Notaren oder Rechtsanwälten) in den Online-Antrag übernommen werden.

c)

Ohne Nutzerkonto: Um auch Online-Anträge ohne Nutzerkonto zu ermöglichen, geben Sie Ihre Personendaten selbst ein. Wir prüfen Ihre Angaben und Ihre Antragsberechtigung und verlangen ggfls. noch ergänzende Nachweise Ihrer Identität.

Darüber hinaus benötigen Sie folgende Daten von der die Urkunde betreffenden Personen:

Name, Vorname(n), der verheirateten bzw. verpartnerten Personen, Datum und Ort der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Welche Gebühren fallen an und wie wird gezahlt?

Während des Online-Prozesses werden Sie gefragt, welche Arten von Urkunden Sie benötigen und in welcher Anzahl. Die hierfür anfallenden Gebühren werden Ihnen anschließend angezeigt, die Sie mittels Online-Payment vorauszahlen müssen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten: PayPal, Kreditkarte VISA, Kreditkarte Mastercard, giropay

Wie erhalte ich die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde(n)?

Bei erfolgreicher Zahlung prüft und bearbeitet das Standesamt den Antrag umgehend und schickt die Urkunde(n) postalisch an die Adresse des Antragstellers. Wenn im Rahmen der Prüfung festgestellt wird, dass Berechtigungsnachweise oder ähnliches benötigt werden, erhalten Sie hierüber Nachricht.

Weitere Fragen zur Ehe-/bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde?

Kontaktieren Sie unser Standesamt:

Tel. 06564/69-12230

standesamt@vg-suedeifel.de