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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel; Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Neuerburg´, Gemarkungen Kruchten und Körperich frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Kruchten beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Unter dem Scheid“. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung des Flächennutzungsplanes umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Kruchten, Flur 12, Flurstücke: 14, 16 teilweise, 17 teilweise, 18 teilweise, Flur 9, Flurstücke 98 teilweise und 100 teilweise und Flur 13, Flurstück 24 teilweise sowie die Gemarkung Körperich, Flur 12, Flurstücke 74/2 und 75/1. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergeben sich aus den dieser Bekanntmachung beigefügten Lagepläne.

Um das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu erfüllen ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Planentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit vom 23.09.2024 bis einschl. 22.10.2024 während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg, öffentlich, gem. § 3 Abs. 1 BauGB, zur Einsichtnahme aus. Die Planentwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Karte Biotoptypen) sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik; Aktuelles à Bauleitverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen) eingestellt. Während des Auslegungszeitraumes vom 23.09.2024 bis einschließlich 22.10.2024 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verbandsgemeinde Südeifel

54673 Neuerburg, den 13.09.2024

( Siegel ), gez. Anna Carina Krebs

Bürgermeisterin