In der Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr ist für die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters bis zum 25.08.2025, 18.00 Uhr, kein Wahlvorschlag eingegangen. Dies hat der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr in der Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge am 28. August 2025 festgestellt.
Deshalb findet in der Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nicht durch Urwahl statt.
Die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters erfolgt nun durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Hüttingen bei Lahr (§ 53 Abs. 2 GemO) gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO.