Der Ortsgemeinderat von Mettendorf hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 beschlossen:
| 1. | Der Beitragssatz für die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Mettendorf in der Abrechnungseinheit 1 "Mettendorf Ortslage" wird für die Abrechnungsjahre: |
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| 2021 auf 0,01366 Euro, |
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| 2022 auf 0,01030 Euro, |
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| 2023 auf 0,53380 Euro und |
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| 2024 auf 0,17173 Euro |
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| je Quadratmeter beitragspflichtige Fläche festgesetzt. |
| 2. | Die wiederkehrenden Beiträge sind wie folgt zu zahlen: |
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| 1. Rate in Höhe von 50 vom Hundert der Beiträge = bis spätestens 3 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides. |
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| 2. Rate in Höhe von 50 vom Hundert der Beiträge = bis spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides. |