Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Festsetzung Beitragssatz

Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Mettendorf in der Abrechnungseinheit 1 "Mettendorf Ortslage" für die Abrechnungsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024

Der Ortsgemeinderat von Mettendorf hat in seiner Sitzung vom 16.09.2025 beschlossen:

1.

Der Beitragssatz für die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Mettendorf in der Abrechnungseinheit 1 "Mettendorf Ortslage" wird für die Abrechnungsjahre:

2021 auf 0,01366 Euro,

2022 auf 0,01030 Euro,

2023 auf 0,53380 Euro und

2024 auf 0,17173 Euro

je Quadratmeter beitragspflichtige Fläche festgesetzt.

2.

Die wiederkehrenden Beiträge sind wie folgt zu zahlen:

1. Rate in Höhe von 50 vom Hundert der Beiträge = bis spätestens 3 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides.

2. Rate in Höhe von 50 vom Hundert der Beiträge = bis spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides.

Ortsgemeinde Mettendorf
gez. Manfred Reinard, Ortsbürgermeister