Aus den Gemeindewäldern Alsdorf, Eisenach, Ernzen, Holsthum, Irrel, Kaschenbach, Menningen, Niederweis und Prümzurlay kann Brennholz bestellt werden.
Angeboten wird:
An LKW-fähige Abfuhrwege gerücktes Buchen-Brennholz - lang, Verkaufsmaß ist der Festmeter (fm) (Eine Beimischung von bis zu 20% sonstigem Laubhartholz ist zu tolerieren.)
- Der Käufer muss seine Brennholzmenge mit diesem Bestellschein bestellen (einschl. Rückseite: „Allgemeine Bedingungen.“)
- Der Brennholzbestellschein muss bei der jeweiligen Bürgermeisterin, bzw. Bürgermeister eingereicht werden, aus dessen Gemeindewald das Brennholz bezogen werden soll
- Die Preise werden durch die jeweiligen Gemeinderatsbeschlüsse festgelegt
- Erwerber von Brennholz müssen einen Sachkundenachweis erbringen!! (bitte in schriftlicher Form nachweisen und Kopie vorlegen, falls dieser noch nicht vorliegt!)
- Der Bereitstellungstermin hängt von der Witterung und den verfügbaren Unternehmern ab und kann vorher nicht genau festgelegt werden!!
- Rückmeldungen, wann das jeweilig bestellte Brennholz bereitliegt, erfolgt durch den Revierförster
- Bestellungen werden einschließlich bis zum 10.10.2025! angenommen.
Brennholz-Bestellschein
für Brennholz aus dem Gemeindewald
Abgabe bei der Ortsgemeinde
Besteller-Adresse:
Name:
Vorname:
Straße/ PLZ/Wohnort
Tel.-Nr.
(freiwillig, für evtl. Rückfragen)
Hiermit bestelle ich verbindlich:
Brennholz kurz/lang: Festmeter (fm)
Die umseitig/beigefügten aufgeführten allgemeinen Bedingungen (Anlage 1) zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufbereitung werden anerkannt.
Ort, Datum, Unterschrift
Anlage 1 - Allgemeine Bedingungen