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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel -

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplanes Neuerburg,

Teilbereich Sevenig bei Neuerburg;

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Weidenfluss/Auf der Stöhr/Auf der Straße/ Aufm Dauelserweg“,

-Sondergebiet Photovoltaik-. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes für Photovoltaik (§ 11 Baunutzungsverordnung BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich zum 22.04.2022. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke:

Gemarkung Sevenig bei Neuerburg, Flur 1, Flurstücke: 117/7, 118/2, 133, 134, 135, 319/147 jeweils teilweise, 327/145, 328/145, 331/145, 342/132, 343/132, 374/118 und 375/145 jeweils vollständig. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 29.06.2022 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / 2 Abs. 2 BauGB. Die Planentwurfsunterlagen (Begründung mit Umweltbericht, Planzeichnung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen) zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen hierzu in der Zeit

vom 31.10.2022 bis einschl. 30.11.2022

während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme aus. Die Planentwurfsunterlagen (siehe vor) sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (info@vg-suedeifel.de; Rubrik; Aktuelles - Bauleitverfahren / Öffentlichkeitsbeteiligungen) eingestellt. Während des Auslegungszeitraumes vom 31.10.2022 bis einschließlich 30.11.2022 können von jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg,

E-Mailadresse: info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. Dem Umweltbericht ist zudem ein Gutachten zu den Auswirkungen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Schutzzweck des Naturparks Südeifel“ und das Landschaftsbild inkl. Sichtfeldanalyse als Anlage beigefügt.

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme des Forstamts Neuerburg vom 06.04.2022

(Hinweise zu angrenzenden Waldbeständen und Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände), Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 19.04.2022 (Einbindung in das Landschaftsbild), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.04.2022 (Hinweise und Anregungen zu Waldabstand, Ausgleichsflächen, Naturpark Südeifel (vertiefte Prüfung der Vereinbarkeit mit den entsprechenden Schutzzwecken), gesetzlich geschützte Biotope, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 14.04.2022

(Hinweise zum Naturpark und der Erholungsfunktion des Gebietes)

Mensch und menschliche Gesundheit

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 14.04.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 04.04.2022 (Hinweise zu Oberflächenabfluss und Starkregenvorsorge), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.04.2022

(Hinweise zu Gewässern und Oberflächenabfluss)

Boden und Geologie

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 04.04.2022 (Hinweise einer ehemaligen Ablagerungsstelle)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe vom 11.04.2022 (Hinweise zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“)

Landwirtschaftliche Belange

Stellungnahme des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. vom 06.04.2022

(Hinweise auf das Positionspapier des Verbandes), Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 13.04.2022, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 14.04.2022

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Verbandsgemeinde Südeifel

54673 Neuerburg, den 13.10.2022

( Siegel ), gez. Moritz Petry

Bürgermeister