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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Wichtige Mitteilung der Verbandsgemeindekasse

Ab dem 05.10.2025 führen Banken bei SEPA-Überweisungen innerhalb der EU einen Abgleich zwischen IBAN und Empfängernamen durch (Verification of Payee, VoP).

Bitte beachten Sie:

Für alle Zahlungen an die Verbandsgemeinde Südeifel - hierzu zählen insbesondere folgende Adressaten:

  • Verbandsgemeinde Südeifel
  • alle angehörigen Ortsgemeinden
  • Stadt Neuerburg
  • AöR Erneuerbare Energien Neuerburger Land (EENL)
  • Gesundheitszentrum Neuerburg gGmbH
  • Forstzweckverband Südeifel
  • Zweckverband Gewerbepark Südeifel
  • Jagd- und Fischereigenossenschaften

muss als einheitlicher Zahlungsempfänger unbedingt "Verbandsgemeinde Südeifel" angegeben werden.

Andernfalls kann es zu Verzögerungen der Gutschrift des Überweisungsbetrages kommen. Ziel der neuen Regelung ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.

Tipp der Verbandsgemeindekasse:

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren!

So werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen - ohne manuelle Überweisungen. Das Verfahren vermeidet Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.