Ab dem 05.10.2025 führen Banken bei SEPA-Überweisungen innerhalb der EU einen Abgleich zwischen IBAN und Empfängernamen durch (Verification of Payee, VoP).
Bitte beachten Sie:
Für alle Zahlungen an die Verbandsgemeinde Südeifel - hierzu zählen insbesondere folgende Adressaten:
muss als einheitlicher Zahlungsempfänger unbedingt "Verbandsgemeinde Südeifel" angegeben werden.
Andernfalls kann es zu Verzögerungen der Gutschrift des Überweisungsbetrages kommen. Ziel der neuen Regelung ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
Tipp der Verbandsgemeindekasse:
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren!
So werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen - ohne manuelle Überweisungen. Das Verfahren vermeidet Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.