In der Ortsgemeinde Obergeckler wurde die Straßenreinigungspflicht einschließlich Winterdienst durch Satzung auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen.
Die Reinigungspflicht besteht für:
| 1. | Gehwege einschl. Durchlässe und Fußgängerstraßen |
| 2. | Fahrbahnen |
| 3. | Radwege |
| 4. | Parkplätze |
| 5. | Bankette |
| 6. | Straßenrinnen, Straßeneinlaufschächte und Seitengräben einschl. der Durchlässe |
| 7. | Böschungen und Grabenüberbrückungen |
| 8. | Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes |
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere:
Wir bitten die Grundstückseigentümer, entsprechende Maßnahmen entlang ihrer Grundstücke durchzuführen bzw. zu kontrollieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit!