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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Reinigungspflicht und Winterdienst auf Straßen und Gehwegen

In der Ortsgemeinde Obergeckler wurde die Straßenreinigungspflicht einschließlich Winterdienst durch Satzung auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke übertragen.

Die Reinigungspflicht besteht für:

1.

Gehwege einschl. Durchlässe und Fußgängerstraßen

2.

Fahrbahnen

3.

Radwege

4.

Parkplätze

5.

Bankette

6.

Straßenrinnen, Straßeneinlaufschächte und Seitengräben einschl. der Durchlässe

7.

Böschungen und Grabenüberbrückungen

8.

Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere:

  • das Besprengen und Säubern der Straßen und Gehwege,
  • die Schneeräumung auf Straßen und Gehwegen,
  • das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte,
  • sowie das Freihalten oberirdischer Vorrichtungen, die der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder sonstigen den Wasserabfluss störenden Gegenständen.

Wir bitten die Grundstückseigentümer, entsprechende Maßnahmen entlang ihrer Grundstücke durchzuführen bzw. zu kontrollieren, um Folgeschäden zu vermeiden.

Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit!

Josef Streit
(Ortsbürgermeister)