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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 42/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Karlshausen

Bauplanungsrechtliche Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Karlshausen für den Ortsteilbereich „Auf dem Garten - 1. Erweiterung“

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Karlshausen hat im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteilbereich „Auf dem Garten - 1. Erweiterung“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Hiermit soll eine baurechtliche Außenbereichsfläche in den Innenbereich einbezogen werden. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Karlshausen folgende Flurstücke: Flur 4, Flurstücke 64/27 tlw.

Der verbindliche Geltungsbereich zur Satzung ist im dem der dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan dargestellt.

In diesem baurechtlichen Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10a BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Vor dem Erlass der Satzung ist der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

Die Entwurfsunterlagen zur Satzung (Satzungskarte, Textfestsetzungen, Begründung mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, Bestandsplan Biotoptypten zum Fachbeitrag Naturschutz, Maßnahmenplan zum Fachbeitrag Naturschutz, Lageplan) stehen Ihnen während der Zeit vom 19.10.2026 bis einschließlich 18.11.2026 gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ > Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 19.10.2026 bis einschließlich 18.11.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

54673 Karlshausen, den 30.09.2026
Ortsgemeinde Karlshausen
(Siegel) gez.
Michael Mayer
Ortsbürgermeister