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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel;

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Irrel´, Bereich Ortsgemeinde Kaschenbach

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Kaschenbach beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Teilbereich “An der alten Höh, Vor dem hintersten Büsch“ (Sondergebiet Photovoltaik). Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Kaschenbach: Flur 2, Flurstück 1/1 und Flur 3, Flurstück 40/1.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Sichtfeldanalyse, Leitlinien zu /Kriterien zum Filtern von Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen) stehen Ihnen während der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite

www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ ► Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 27.10.2025 bis einschließlich 26.11.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese

sollen elektronisch übermittelt

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
54673 Neuerburg, den 15.10.2025
( Siegel ) gez. Anna Carina Krebs
Bürgermeisterin