Die Ortsgemeinde Niederweis beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der alten Heid, In der Schaut, Im Eisenacher Graulsbüsch“ - Sondergebiet Photovoltaik. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 11.05.2026 bis einschließlich zum 10.06.2026. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Niederweis, Teilgebiet 1, Flur 11, Flurstück 25/1 teilweise sowie Flur 12, Flurstücke 36/1 und 40/1 und Teilgebiet 2, Flur 14, Flurstück 1/1. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 08.10.2026 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Anlagen, Sichtfeldanalyse und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 26.10.2026 bis einschließlich 25.11.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Bürgerservice - Bekanntmachungen - Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 26.10.2026 bis einschließlich 25.11.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (eMail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 - 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Begründung und Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.
Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt:
Karte: Biotoptypenkarte, Karte: Sichtfeldanalyse, Bericht: Brutvogelkartierungen, Bericht: Feldlerchen-Maßnahmenkonzept. Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zug der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:
Natur- und Landschaftsschutz
Stellungnahme der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 09.06.2026 (Hinweise zur Umsetzung der CEF-Maßnahmen für die Feldlerche; Hinweise und Anregung zur Anpassung einzelner Festsetzungen; Hinweise auf den Bedarf der Erfassung im Kompensationsverzeichnis des Landes)
Wasser / Abwasser
Stellungnahme der SGD Nord Wasserwirtschaft / Abfallwirtschaft / Bodenschutz vom 05.06.2026 (Hinweise zur allgemeinen Wasserwirtschaft, Starkregenvorsorge, dem Grundwasserschutz)
Boden und Geologie
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 03.06.2026 (Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund, zu Bodenarbeiten und zum Geologiedatengesetz), Stellungnahme der SGD Nord Wasserwirtschaft / Abfallwirtschaft / Bodenschutz vom 05.06.2026 (Hinweise zum Bodenschutz)
Kultur- und Sachgüter
Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie Außenstelle Trier vom 10.06.2026
(Hinweise auf im direkten Umfeld und im Geltungsbereich aktenkundige Hügelgräber der späten Bronze- und Eisenzeit sowie einer römischen Straße in der angrenzenden Waldfläche; Forderung nach einer geophysikalischen Prospektion; Hinweis auf die Bestimmungen das Denkmalschutzgesetzes), Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesdenkmalpflege / Geschäftsstelle, Praktische Denkmalpflege vom 05.06.2026 (Hinweis auf die Lage des Plangebiets in direkter Umgebung der baulichen Gesamtanlage „Westwall und Luftverteidigungszone West“ und somit im Bereich mehrerer Westwall-Anlagen; Hinweis auf den Umgang mit bislang unbekannten Kulturdenkmälern), Stellungnahme der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 09.06.2026 (Hinweis auf die Anzeige- und Meldepflicht bei unvorhergesehenen Funden den Denkmalfachbehörden gegenüber).
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).